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Ausgabe: 19/2008    Bauen, Wohnen, Renovieren

Tägliche Kontrollen vor Fahrtantritt:
Gütezeichen für Energiehändler mit Tankwagen-Check

sup.- Pkw-Fahrer, die den Prüfbericht nach einer TÜV-Abnahme einmal genauer studieren, staunen oft über die Fülle der untersuchten Details. Dabei ist diese Liste noch vergleichsweise überschaubar gegenüber den vielen Punkten, auf die es bei der Überprüfung eines Tankwagens ankommt. Dass solche Kontrollen möglichst regelmäßig durchgeführt werden, liegt natürlich im Interesse jedes Heizöl-Verbrauchers, der von diesen Fahrzeugen beliefert wird. In welchen Abständen jedoch der Fuhrpark eines Energiehändlers über die vorgeschriebenen Termine hinaus durchgecheckt wird, das bleibt für den Kunden eine offene Frage. Es sei denn, seinem Lieferanten ist das RAL-Gütezeichen Energiehandel verliehen worden. Dann ist nämlich gewährleistet, dass die Tankwagen tatsächlich einer permanenten Kontrolle unterliegen: Täglich vor Fahrtantritt werden alle Fahrzeuge unter vier Fragestellungen gründlich untersucht:

1. Ist das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand? Dabei werden z. B. Bereifung, Bremsen, Fahrzeugverbindungen oder elektrische Einrichtungen ebenso kontrolliert wie Schläuche, Dichtungen und Abdeckungen über heißen Motor- und Auspuffteilen. Auch die notwendigen Beschriftungen, Typenschilder und Symbole werden begutachtet. Zum täglichen Check gehört zudem die Kontrolle der Eichfristen für das Abgabesystem.

2. Ausrüstung komplett? Hier geht es darum, ob Gegenstände wie Warntafeln, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material sowie Handlampen vollständig und vorschriftsmäßig vorhanden sind. Pro Besatzungsmitglied muss z. B. eine Warnweste mitgeführt werden, pro Fahrzeug ein Unterlegkeil.

3. Begleitpapiere vollzählig? Der „Papierkram“ eines Tankwagenführers ist wesentlich umfangreicher als der eines Pkw-Fahrers. Neben Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein muss er stets auch den Gefahrgut-Führerschein, spezielle Beförderungspapiere und Zulassungsbescheinigungen für das Fahrzeug sowie eine Reihe weiterer Genehmigungen und Versicherungsnachweise vorlegen können.

4. Richtiges Verhalten während der Fahrt und bei Unterbrechungen Eine Checkliste erinnert den Fahrer vor Fahrtantritt noch einmal an wichtige Bestimmungen – von Geschwindigkeitsbeschränkungen, den Lenk- und Ruhezeiten über das Verbot der Personenmitnahme und das Rauchverbot während des Be- und Entladens bis hin zum Verhalten bei Nebel, Schneefall oder Glätte. Brennstoff-Verbraucher, die einen Händler mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel beauftragen, können deshalb auch bei der Anlieferung stets von der Qualifikation des Fahrers und der technischen Zuverlässigkeit des Fahrzeugs ausgehen.