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Ausgabe: 20/2008    Bauen, Wohnen, Renovieren

Worauf bei der Heizöl-Lieferung zu achten ist:
So schützen Kunden sich vor Täuschungsmanövern


sup.- Reinhard K. war verblüfft: Laut Rechnung hatte ihm sein Brennstoffhändler mehr als 3.000 Liter Heizöl geliefert. Er wusste aber, dass sein Tank bis zur Füllgrenze nur 2.800 Liter fasst. Und die Füllgrenze war deutlich sichtbar noch nicht einmal erreicht. Die zuständigen Landeseichämter kennen solche Fälle: „Manipulationen an den Tankwagen sind zwar selten, aber sie kommen vor“, so Fritz E. Steinkämper, Sprecher des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (LBME). Die Eichämter raten deshalb Verbrauchern grundsätzlich zur Wachsamkeit bei der Anlieferung, um sich vor den schwarzen Schafen unter den Energiehändlern zu schützen. So ist es empfehlenswert, während des gesamten Füllvorgangs den Armaturenschrank des Tankwagens im Auge zu behalten. Dabei ist zunächst einmal darauf zu achten, dass das Zählwerk vor Beginn der Messung bei Null steht. Ist dies nicht der Fall, sollte der Kunde eine Rückstellung verlangen. Bei der Messanlage darf zudem ein aktueller Hauptstempel der Eichbehörde nicht fehlen. Vor und während der Öl-Abgabe muss das obere Schauglas des so genannten „Gasmessverhüters“ stets zumindest teilweise mit Heizöl gefüllt sein. Ist kein Öl mehr sichtbar, wird nämlich nur noch Luft gemessen. Beim unteren Kontroll-Schauglas dürfen allenfalls kurzzeitig Blasen oder Schaum auftreten. Nach der Befüllung sollte die Menge auf dem ausgedruckten Lieferschein mit der letzten Zähleranzeige übereinstimmen. Aber nicht immer sind Täuschungsversuche so leicht durchschaubar wie beim „zufällig“ über Zählwerk oder Schauglas hängenden Putzlappen. Es wurden bereits wesentlich raffiniertere und technisch aufwändigere Manöver festgestellt – etwa eine verdeckte Schlauchleitung, die einen Teil des Öls nach der Messung wieder in den Tankwagen zurückbefördert. So etwas fällt natürlich nur bei einer gründlichen Überprüfung der Fahrzeuge und Messanlagen auf. Als zusätzliche Kontroll-Maßnahme sollten Kunden deshalb vor einer Bestellung nachfragen, ob der Brennstoffhändler das RAL-Gütezeichen Energiehandel führen darf. Dann ist gewährleistet, dass Technik und Fuhrpark regelmäßig einem Check durch unabhängige Gut-achter unterzogen werden. Das Gütezeichen erleichtert den Verbrauchern die Auswahl seriöser Händler, die Qualität und zuverlässige Liefermengen garantieren (Informationen im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de). Gerade beim Kauf von Brennstoffen ist die Seri-osität des Anbieters stets höher zu bewerten als vermeintliche Preis-Schnäppchen. „Wer einen zuverlässigen Händler hat, sollte diesem auch bei vorliegenden Billigangeboten den Zuschlag erteilen“, empfiehlt Arnold Beumker vom LBME: „Grundsätzlich ist das Mineralöl dort am billigsten, wo man die richtige Menge und das richtige Produkt erhält.“ Grafik: Supress (No. 4009)