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Ausgabe: 23/2008    Bauen, Wohnen, Renovieren

Regelmäßige Kontrolle von Energiehändlern:
Betriebsabläufe entscheiden über Qualitätsniveau

sup.- Ob ein Energiehändler empfehlenswert ist, darüber entscheiden nicht nur die Lieferpünktlichkeit und die Beschaffenheit der Ware. Auch wenn der Heizöl-Lieferant zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint und den Tank des Kunden korrekt befüllt: Die Unterschiede zwischen vertrauenswürdigen und zweifelhaften Anbietern beginnen bereits weit vor der jeweiligen Bestellung. Allerdings dort, wo Verbraucher normalerweise keinen Einblick haben – auf dem Betriebsgelände des Händlers, bei der Verwaltung, dem Lager und dem Fuhrpark. Nur wenn hier die Einrichtungen und Abläufe allen gesetzlichen Anforderungen sowie dem aktuellen technischen Stand entsprechen, kann von einem qualitativ hochwertigen Energiehandel die Rede sein. Ob dies der Fall ist, können Verbraucher selbst nicht kontrollieren. Sie haben aber seit einigen Jahren die Möglichkeit, diese Kontrollfunktion gewissermaßen zu delegieren: an unabhängige Gutachter, die im Auftrag der Gütegemeinschaft Energiehandel e. V. unangemeldet die Betriebe besuchen. Dieser für die Energiekunden kostenlose Service verschafft ihnen wertvolle Informationen über die Rahmenbedingungen ihres Brennstoff-Einkaufs. Denn bei den Überwachungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen oder vereidigte Sachverständige wird alles kontrolliert, was von einem seriösen Händler erwartet werden darf. Dazu gehört etwa die Frage nach regelmäßigen Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeiter, natürlich auch nach den vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen des Fahrpersonals. Geprüft wird zudem selbstverständlich die ordnungsgemäße Lagerung der Brennstoffe sowie die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsstandards. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Betriebs-Checks: der technisch einwandfreie Zustand aller Lieferfahrzeuge. Und falls das Unternehmen einen Spediteur als Subunternehmer beschäftigt, werden auch dessen Fahrzeuge in die Überprüfung mit einbezogen. Dabei geht es nicht nur um den sicheren Transport, sondern auch um die eichrechtlichen Vorschriften für die Messanlagen und Zählwerk-Anzeigegeräte. Ausdrücklich interessiert sich der Gutachter zudem für die Preis-Transparenz des Energiehändlers: Nur wenn jederzeit eine tagesaktuelle Preisliste ausgelegt bzw. im Internet veröffentlicht wird, gilt dieses Kriterium als erfüllt. Ein Verzeichnis aller Energiehändler, die diese aufwändige Überwachung regelmäßig ohne Beanstandungen absolvieren, finden Verbraucher im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de. Zu erkennen sind sie auch an der Plakette „RAL-Gütezeichen Energiehandel“, die nur die überprüften Lieferanten an ihren Tankwagen anbringen dürfen. Das Qualitätsprädikat signalisiert dem Kunden: Fahrer, Fahrzeug und Betrieb entsprechen den höchsten Anforderungen an einen zuverlässigen und vertrauenswürdigen Handel mit Energie.