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Ausgabe: 17/2009    Bauen, Wohnen, Renovieren

Transparenz beim Heizölkauf
Der Zähler muss bei Null starten


sup.- Stimmt die Liefermenge auf der Heizöl-Rechnung mit dem Zählerstand am Tankwagen überein? Für die Besitzer einer Ölheizung ist dies eine wichtige Frage, denn jede Abweichung könnte einen unbemerkten Anstieg der privaten Heizkosten zur Folge haben. Es ist deshalb durchaus legitim, wenn der Kunde nach Abschluss der Tankbefüllung einen prüfenden Blick auf beide Werte werfen möchte. Alleine mit diesem Vergleich ist jedoch noch keine korrekte Füllmenge garantiert: Entscheidend ist, dass der Zählerstand bei Beginn der Öl-Abgabe tatsächlich auf Null stand. Auch vor dem Befüllvorgang sollte es also eine Sicht-Kontrolle durch den Käufer geben. Und um ganz sicher zu gehen, dass beim Befüllen keine Luft-Lieferung mitgezählt und -gezahlt wird, lässt sich im vorgeschriebenen Schauglas am Tankwagen die blasenfreie Abgabe kontrollieren. Seriöse Heizölhändler sollten mit dieser individuellen Verbraucherschutzmaßnahme keine Probleme haben. Eine wachsende Zahl von Lieferanten geht in Sachen Transparenz beim Brennstoffkauf sogar noch einen Schritt weiter: Sie lassen unter anderem ihre Fahrzeuge, die Zähler und die Eichung der Mess-Einrichtungen regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen überprüfen. Ein erfolgreich absolvierter Qualitäts-Check wird dann an den Tankwagen und in den Geschäftspapieren durch das RAL-Gütezeichen Energiehandel dokumentiert. Dem Kunden gewährleistet dieses Zeichen Schutz vor Manipulationen und zudem höchste Zuverlässigkeit in jenen Unternehmensbereichen, die ihm normalerweise verborgen bleiben: Auch bei der Lagerhaltung, den Sicherheits-Standards, der Qualifikation der Mitarbeiter und nicht zuletzt bei der Produktgüte sorgt das RAL-Gütezeichen Energiehandel nach strengen Prüfkriterien für Transparenz. Nähere Informationen zur überwachten Brennstoff-Lieferung gibt es im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de. Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 4196)