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Ausgabe: 7/2010    Bauen, Wohnen, Renovieren

Doppelte Sicherheit bei Lieferung und Lagerung
Wie Ölheizungsbetreiber Risiken vermeiden

sup.- Ölheizungen gehören nach wie vor zu den meistgenutzten Wärmeerzeugern in deutschen Wohnhäusern. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen und der Fortschritte in der Ölheiztechnik steht den Betreibern heute ein ebenso praxisgerechter wie energieeffizienter Wärmekomfort zur Verfügung. Mittlerweile umfasst die Produktpalette der Ölheizungsanlagen auch die besonders wirtschaftlichen Brennwertkessel. Die heiztechnische Entwicklung hat gleichzeitig zu einem Sicherheitsstandard auf allerhöchstem Niveau geführt. Dazu gehört das grundsätzliche Prinzip der doppelten Sicherheit bei der Heizöllagerung. So müssen die Tanks entweder doppelwandig ausgelegt sein oder bei einwandiger Bauweise stets in einem öldichten Auffangraum stehen. Bei unterirdisch installierten Tanks ist die Doppelwandigkeit obligatorisch. Selbst ein Leck könnte so keine größeren Schäden verursachen. Und vor dem Überlauf-Risiko bei der Tankbefüllung schützen automatische Grenzwertgeber, die rechtzeitig für einen Stopp des Zulaufs sorgen. Doppelt absichern können und sollten sich Heizölkunden aber auch vor Unregelmäßigkeiten beim Brennstoff-Einkauf. Einerseits gibt das RAL-Gütezeichen Energiehandel Auskunft über Lieferanten, die den ordnungsgemäßen technischen Zustand und die Eichung ihrer Messeinrichtungen freiwillig kontrollieren lassen – zusätzlich zu den turnusmäßigen Eichfristen. Manipulierten Zählern oder falschen Lieferschein-Ausdrucken würden die unabhängigen Gutachter bei diesen Überprüfungen schnell auf die Schliche kommen, was natürlich unverzüglich eine Aberkennung des Gütezeichens sowie eine Anzeige zur Folge hätte. Auf der anderen Seite sollten Heizölkunden die Lieferung aber auch mit eigenen Augen überwachen. „Zufällig“ von Putzlappen verdeckte Zähler oder stark verschmutzte Kontroll-Schaugläser am Tankfahrzeug müssen nicht akzeptiert werden, ebenso wenig wie mitgebrachte, bereits fertig ausgedruckte Lieferscheine. Die Abrechnung kann nämlich erst nach der Tankbefüllung erfolgen.