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Ausgabe: 12/2010    Bauen, Wohnen, Renovieren

Was Heizöl-Lieferanten alles wissen müssen:
Regelmäßige Weiterbildung ist unverzichtbar

sup.- Wer sich ans Steuer eines Autos setzt, sollte die Straßenverkehrsordnung kennen. Beim Fahrer eines Heizöl-Tankwagens sind die Ansprüche an seine Gesetzeskenntnisse viel größer: Er muss nicht nur die relevanten Vorschriften des Güterkraftverkehrs-, Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisrechtes kennen, sondern ganz besonders das vor kurzem novellierte „Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR). Da geht es um Transportvoraussetzungen und -bedingungen, um Fahrzeugausrüstung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und zahlreiche weitere Aspekte des Energietransports. Damit nicht genug: Als nationale Anpassung an internationales Recht beschloss der Gesetzgeber auch die „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“, kurz genannt „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ oder noch kürzer GGVSEB. Und selbstverständlich haben die Fahrer von Mineralöltransporten auch diese Paragraphensammlung zu kennen und zu befolgen. Dass dies ohne die regelmäßige Weiterbildung und Nachschulung des Fahrpersonals gar nicht möglich ist, liegt auf der Hand. Aber Heizölkunden haben heute eine zuverlässige Möglichkeit, den Schulungs-Standard ihres Lieferunternehmens zu überprüfen: Sie sollten bei der Auswahl eines Händlers darauf achten, dass er mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel ausgezeichnet wurde. Die Qualifikation der Mitarbeiter und die Umsetzung sämtlicher Schulungspflichten sind für dieses Qualitätsprädikat nämlich Voraussetzung. Ob die einschlägigen Regelwerke gekannt und befolgt werden, kontrollieren externe Sachverständige bei unangemeldeten Betriebsüberprüfungen. Dabei nehmen sie auch den Zustand der Fahrzeuge und deren technische Ausstattung, z. B. die Eichung der Mess-Geräte, genau unter die Lupe.