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Ausgabe: 13/2010    Bauen, Wohnen, Renovieren

Der Weg zum RAL-Gütezeichen
Prüfungs-Prozedur für Energiehändler


sup.- Energiekauf ist Vertrauenssache, weil weder die Produktgüte noch die Abgabemengen in der Praxis ohne weiteres zu erkennen, geschweige denn detailliert nachzuprüfen sind. Deshalb gibt das RAL-Gütezeichen Energiehandel wertvolle Orientierungshilfe beim Bezug von Brennstoffen. Das Qualitätsprädikat, das nach den Güte- und Prüfbestimmungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (Sankt Augustin) verliehen wird, dürfen Brennstoffhändler erst nach einem bestandenen, aufwändigen Anerkennungsverfahren führen. Heizöl-Verbraucher haben so beispielsweise die Chance, aus dem unübersichtlichen Lieferanten-Angebot diejenigen auszuwählen, deren Seriosität und Zuverlässigkeit durch die Kontrollen bestätigt wurden. Ob Fahrzeugtechnik oder Mess-Einrichtungen, ob Sicherheitsniveau oder die Einhaltung eichrechtlicher Vorschriften – im gesamten Betriebsablauf werden keinerlei Einschränkungen bei den Qualitäts-Standards akzeptiert. Energiehändler, die einen Antrag auf das RAL-Gütezeichen gestellt haben, müssen dafür eine erhebliche Prüfungs-Prozedur absolvieren: •In der so genannten Erstüberprüfung wird zunächst einmal die lückenlose Einhaltung sämtlicher Kriterien kontrolliert. Mit der Durchführung dieser Überwachung werden staatlich anerkannte Prüfstellen oder vereidigte Sachverständige beauftragt. Sie müssen vor einer Vergabe des Gütezeichens auch untersuchen, ob die Voraussetzungen für eine weitere Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen gegeben sind. •Hat ein Händler das Prädikat erhalten, gehört zu seinen Pflichten die kontinuierliche Eigenüberwachung aller relevanten Leistungen und Standards. Dazu zählt beispielsweise der tägliche Check der Tankfahrzeuge vor Fahrtantritt. Die dabei angefertigten Dokumentationen müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden und sind auf Anfrage den externen Sachverständigen zur Einsicht vorzulegen. •Unregelmäßig und ohne vorherige Ankündigung – mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr – erfolgt eine Fremdüberwachung durch beauftragte Prüfer. Dabei wird vor Ort kontrolliert, ob die Anforderungen von dem Gütezeichenbenutzer nach wie vor erfüllt werden. Hat ein Lieferant mehrere Zweigstellen, darf er an jedem Standort mit den unangemeldeten Besuchen rechnen. Bei dieser Fremdüberwachung muss der Prüfer auch die Handhabung der Eigenüberwachung begutachten und die Ergebnisse auf Vollständigkeit bzw. Schlüssigkeit bewerten. Grafik: Supress (No. 4376)