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Ausgabe: 14/2010    Bauen, Wohnen, Renovieren

Heizöl-Einkauf nur bei geschultem Personal!
Beratungskompetenz wird immer wichtiger

sup.- Verkauft er nur oder berät er auch? Wenn es um die Auswahl eines geeigneten Brennstoffhändlers geht, sollte diese Frage eine wichtige Entscheidungshilfe für Verbraucher sein. Denn bei der Nachbestellung von Heizöl kommt es längst nicht mehr lediglich auf Menge und Literpreise an. Verschiedene Heizölqualitäten sowie die Notwendigkeit einer optimalen Abstimmung auf die jeweilige Heizungsanlage machen die Tankbefüllung heute zu einem Kauf mit Beratungsbedarf. Und deshalb spielt auch die Kompetenz des Verkaufs- und Lieferpersonals ein wachsende Rolle als Qualitätskriterium für den Energieversorger. Wie unterscheidet sich z. B. die Zusammensetzung des so genannten Premium-Heizöls von der Standard-Qualität. Was bewirken die zugesetzten Additive? Wieso benötigen moderne Öl-Brennwertheizungen eine schwefelarme Produktvariante und dürfen damit auch herkömmliche Anlagen betrieben werden? Verkraftet mein Heizkessel einen gewissen Bioanteil im Brennstoff? Auf solche und viele andere Verbraucherfragen rund ums Heizen sollten die Mitarbeiter des Lieferanten keine Antwort schuldig bleiben. Schließlich hängen nicht nur Wärmekomfort und Höhe des Energieverbrauchs von der korrekten Auswahl des Brennstoffs ab, sondern auch die Leistungsfähigkeit, die Wartungsanfälligkeit sowie die Lebensdauer der Gebäudetechnik für Heizung und warmes Wasser. Ein zuverlässiger Hinweis auf die Beratungskompetenz eines Händlers ist das RAL-Gütezeichen Energiehandel. Dieses Siegel signalisiert dem Kunden, dass in dem ausgezeichneten Unternehmen die fortwährende Qualifikation der Mitarbeiter durch Schulungen und Fortbildungen einen hohen Stellenwert hat. Vor allem garantiert das Gütezeichen eine strenge Begutachtung der innerbetrieblichen Qualifikationsprogramme durch externe Sachverständige: Ausschließlich Brennstoffhändler, die ein strenges Anerkennungsverfahren nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. bestanden haben, dürfen Fahrzeuge und Geschäftspapiere mit dem RAL-Gütezeichen versehen. Der Verbraucher muss die Service- und Beratungs-Qualitäten der Händler also nicht im zeitraubenden Selbstversuch austesten. Er braucht sich stattdessen lediglich im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de für seine Region diejenigen Lieferanten auflisten zu lassen, die sämtlich Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen und deren Einhaltung auch bei unangemeldeten Kontrollbesuchen nachweisen können.