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Ausgabe: 2/2011    Bauen, Wohnen, Renovieren

Sicht- und Funktionskontrollen des Tanks:
Betreiberpflichten von Heizölverbrauchern

sup.- Einbau- oder Instandhaltungsarbeiten an Öltanks gehören ausschließlich in die Hände von kompetenten Fachbetrieben. Ebenso darf die gesetzliche Überprüfung, deren Turnus vom Fassungsvermögen, von der Aufstellung und der örtlichen Lage der Anlage abhängt, nur von anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Aber unabhängig davon sind auch private Eigentümer jederzeit selbst verantwortlich für den einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion ihres Heizöltanks. Zu den Betreiberpflichten gehören deshalb regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen der Anlage. Das bedeutet, dass z. B. die Dichtheit des Tanks sowie der Rohrleitungen äußerlich überprüft werden muss. „Akuter Handlungsbedarf besteht immer dann, wenn sich an der Anlage feuchte Stellen, Tropfen oder Lachen von Heizöl zeigen“, so Jürgen Zimmer von der Überwachungsorganisation DEKRA. Der Tankbetreiber muss zudem die Beschichtung im Auffangraum auf Risse oder andere Beschädigungen kontrollieren. Und bei doppelwandigen Tanks umfasst die Überwachungspflicht auch die Alarmfunktion des Leckanzeigegeräts. Wer diese Prüfpflichten nicht ernst nimmt, riskiert hohe Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung. Eine weitere Prüfstation ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber ebenso dazu beitragen, Geld zu sparen: das genaue Hinschauen, wenn der Tank vom Heizöl-Lieferanten neu befüllt wird. Dabei sollte stets darauf geachtet werden, dass das Zählwerk der Messanlage zu Beginn bei Null steht und dass das Siegel der Eichbehörde noch gültig ist. Während des gesamten Befüllvorgangs bestätigt rötliches Heizöl im oberen Schauglas des so genannten Gasmessverhüters, dass keine Luft in den Tank gefüllt und mitgezählt wird. Nach der Befüllung sollte der Kunde die Übereinstimmung der Zähler-Schlussanzeige mit der Angabe auf dem Lieferschein überprüfen. Die Umrechnung des abgegebenen Volumens auf die Basistemperatur 15 Grad Celsius sollte auf dem Schein ebenfalls erkennbar sein. Auch hier gibt es übrigens die Möglichkeit, die eigenen Überwachungsaufgaben von erfahrenen Profis unterstützen zu lassen. Dafür sollte man bei der Lieferantenauswahl nach dem RAL-Gütezeichen Energiehandel fragen. Die Messgenauigkeit des Zählwerks, die Gültigkeit der Eichung und weitere Produkt-, Liefer- und Sicherheitsstandards sind dann aufgrund umfangreicher und wiederkehrender Kontrollen dieses Händlers durch Sachverständige gewährleistet. Nähere Informationen zum Qualitätsprädikat für Heizölhändler gibt es im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de.