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Ausgabe: 17/2011    Bauen, Wohnen, Renovieren

Heizen mit erneuerbaren Energien
Rechtzeitig Fördermittel für Modernisierung beantragen


sup.- Steht die Ampel auf grün, dann fließen Gelder: Ob es derzeit Fördermittel für die Sanierung der häuslichen Wärmeerzeugung gibt, zeigt die so genannte Förderampel auf der Internet-Seite der Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) unter dem Stichwort „Erneuerbare Energien“. Diese Institution ist nämlich zuständig für die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung umweltfreundlicher Energiequellen wie z. B. dem Einbau von Solaranlagen, Pelletkesseln oder Wärmepumpen. Und weil es hier in den letzten Jahren ein recht unübersichtliches Hin und Her der Richtlinien sowie der verfügbaren Mittel gegeben hat, eignet sich die Förderampel zur schnellen Orientierung über den aktuellen Stand. Seit März 2011 bieten verbesserte Konditionen wieder interessante Förder-Optionen, allerdings nur für Modernisierungen im Gebäudebestand, nicht für Maßnahmen bei Neubauten. So können beispielsweise Solaranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Kollektorfläche von bis zu 40 m2 derzeit mit 120 Euro pro Quadratmeter staatlich bezuschusst werden. Biomasseanlagen zur Verfeuerung von Pellets, Holzhackschnitzeln oder Scheitholz sind je nach Gerätetyp mit Summen von bis zu 2.500 Euro förderfähig. Bei Wärmepumpen beträgt die Förderhöhe abhängig von Anlagenleistung und Quelle der Umweltwärme bis zu 2.400 Euro pauschal, oberhalb bestimmter Leistungsgrenzen gegebenenfalls ergänzt durch weitere Beträge pro Kilowatt Leistung. Die Heizungsexperten des Systemanbieters Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) weisen allerdings darauf hin, dass einige Förderkonditionen in ihrem aktuellen Umfang nur bis Ende 2011 gültig sind. Dazu zählt die Höhe der Förderung von Solarkollektoren, aber auch der Betrag des Kesseltauschbonus von 600 Euro, der für die Errichtung einer Solarkollektoranlage und den gleichzeitigen Austausch des alten Heizkessels durch ein modernes Brennwertgerät gewährt wird. Bei Anträgen nach dem 30. Dezember beträgt dieser Bonus nur noch 500 Euro. Dies gilt ebenso für den Kombinationsbonus, der die gemeinsame Errichtung einer Solaranlage mit einer Biomasseheizung oder einer Wärmepumpe honoriert. Wer ohnehin solche Kombi-Sanierungen ins Auge fasst, der sollte sich mit einem rechtzeitig gestellten Förderantrag die höheren Zuschüsse sichern. Aktuelle Antragsformulare gibt es auf der BAFA-Website. Unter www.wolf-heiztechnik.de finden sich ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, Brennwertkessel sowie Komponenten für erneuerbare Energien in einem sinnvollen Gesamtsystem zu kombinieren.
Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 4573)