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Ausgabe: 3/2012    Bauen, Wohnen, Renovieren

Eichstempel und Gütezeichen
Wichtige Hinweise beim Brennstoffeinkauf


sup.- Auch wenn vielen Menschen dies gar nicht bewusst ist: Unzählige Beamte wachen permanent darüber, dass unsere Einkäufe korrekt abgerechnet werden. Gemeint sind die Mitarbeiter der deutschen Eichbehörden, die insbesondere dort genau hinsehen, wo Waren gemessen, gewogen oder gezählt werden. Von der Waage beim Metzger über den Fahrpreisanzeiger im Taxi bis zum Zähler für den häuslichen Stromverbrauch – all diese Geräte sind eichpflichtig, müssen also von staatlich anerkannten Prüfstellen auf korrekte Funktionsweise kontrolliert werden. Gibt es keine Beanstandungen, dann markiert ein so genanntes Eichzeichen an dem Messgerät die Gültigkeit und die Dauer der Eichung. Dieser kleine Stempel ist also ein wichtiger Verbraucherservice, gerade dort, wo eigene Kontrollen kaum möglich sind, also etwa beim Einkauf von Brennstoffen. Eine ungeeichte Messanlage z. B. bei der Heizölauslieferung könnte schnell zu einem Rechnungsbetrag führen, der vom eigentlichen Warenwert erheblich abweicht. Der Haken für Heizungsbesitzer: Den Eichstempel an der Zähleranlage des Tankwagens können Verbraucher erst dann kontrollieren, wenn das Fahrzeug bereits vor dem Haus steht. Sollte man es bei abgelaufener Eichgültigkeit dann wieder zurückschicken? Klare Antwort von Verbraucherschützern: Ja, das sollte man, aber zu dieser unangenehmen Situation muss es erst gar nicht kommen. Es gibt nämlich noch ein weiteres Zeichen, das den Verbraucherschutz für Heizungsbesitzer komfortabel ergänzt: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel bescheinigt dem jeweiligen Brennstoff-Lieferanten, dass über die gesetzlichen Vorgaben hinaus strenge Anforderungen in Sachen Produktgüte, Beratungskompetenz, Sicherheitsstandards, Preistransparenz und Zuverlässigkeit der Zähler-Anlagen erfüllt werden. Der Vergabe dieses Prädikats gehen wiederkehrende, unangemeldete Überprüfungen durch neutrale Sachverständige voraus. Dabei ist die Einhaltung aller Eichvorschriften ausdrücklich ein Bestandteil des umfangreichen Prüf-Programms, dessen Richtlinien das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. vorgibt. Ob ein Brennstoffhändler diese Aus-zeichnung führen darf, das klärt bereits vor der Bestellung ein Blick auf dessen Internet-Seite. Und unter www.guetezeichen-energiehandel.de lassen sich für jede Region Deutschlands die Lieferanten mit RAL-Güte-zeichen abrufen.
Grafik: Supress (No. 4637)