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Ausgabe: 6/2012    Bauen, Wohnen, Renovieren

Mengenmessung beim Brennstoffkauf
Warnung vor ungeeichten Zähleranlagen

sup.- Beim Kauf von Heizöl und anderen Brennstoffen ist die genaue Messung der Liefermenge die wichtigste Voraussetzung für eine korrekte Geschäftsabwicklung. Und weil Vertrauen zwar gut, Kontrolle aber besser ist, sollte diese Mengenerfassung ausschließlich mit offiziell geeichten Messgeräten durchgeführt werden. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, bei der Heizöllieferung grundsätzlich einen Blick auf den Eichstempel an der Zähleranlage des Tankwagens zu werfen. Eichpflichtige Mineralölzähler müssen alle zwei Jahre von staatlich anerkannten Prüfstellen auf ihre Zuverlässigkeit und Genauigkeit kontrolliert werden. Ist die Gültigkeit der Eichung abgelaufen, können sich weder die Verbraucher noch der Lieferant auf eine exakte Erfassung der Liefermenge verlassen. Heizölkunden, die bereits bei der Bestellung einer neuen Tankfüllung auf einen Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel achten, müssen hinsichtlich der Zähler-Eichung keine Bedenken haben. Die strikte Einhaltung sämtlicher Eichvorschriften ist eine der Voraussetzungen, damit Brennstoffhändler dieses Qualitätsprädikat überhaupt führen dürfen. Somit gibt es eine doppelte Sicherheit: Die Eichämter bzw. ihre beauftragten Prüfer kontrollieren die Messgeräte, die Gütezeichen-Sachverständigen überwachen die lückenlose Eichgültigkeit sowie den technischen Zustand der Lieferfahrzeuge. Dieses starke Sicherheitsnetz beim Brennstoffkauf kann auch nicht durch so genannte „Einfüllkontrollzählerblöcke“ ersetzt werden, die neuerdings den Heizölkunden zum angeblichen Schutz vor Fehlmengen bei der Tankbefüllung angeboten werden. Diese Ölzähler zum Einbau in den Heizöltank sind weder geeicht noch unterliegen sie irgendeiner sachkundigen Überwachung. Die Gütegemeinschaft Energiehandel e. V., die sich die Sicherung von Lieferqualität und Produktgüte zur Aufgabe gemacht hat, rät deshalb zur Vorsicht: „Solche privaten Ölzähler ohne Eichung sind kein geeignetes Instrument zum Verbraucherschutz. Die mögliche Abweichung bei der Messgenauigkeit ist zu groß“, warnt Hans-Jürgen Funke, der Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Auch die Hersteller-Empfehlung, die Zähler alle sechs Jahre nachzukalibrieren, kann diese grundsätzlichen Unsicherheiten nicht ausräumen. Zudem, so Funke, sei die Haftungsfrage völlig ungeklärt, wenn es aufgrund des nachträglichen Zählereinbaus im Zuleitungsbereich zu Störungen komme.