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Ausgabe: 14/2013    Bauen, Wohnen, Renovieren

Passen die Heizkosten zum Wärmeverbrauch?
Abgabezähler für Energie müssen geeicht sein


sup.- Wenn der Preis einer Ware durch deren Länge, Gewicht, Volumen oder Energiegehalt bestimmt wird, muss immer ganz genau gemessen werden. Und je höher der Verkaufspreis pro Messeinheit liegt, desto fataler können sich Fehler in den jeweiligen Zähleranlagen auf die Gesamtrechnung auswirken. Das gilt besonders für den Energiebedarf im Haushalt, der mittlerweile den größten Teil unserer Wohnnebenkosten bestimmt. Damit niemand für Elektrizität, Heizungswärme oder Warmwasserbereitung mehr zahlt, als tatsächlich verbraucht wird, müssen die Geräte zur Mengenmessung regelmäßig geeicht werden. Gültigkeit und Laufzeit der aktuellen Eichung werden durch eine Plakette bestätigt. Dieses so genannte Eichzeichen können Hausbesitzer zum Beispiel an Strom- oder Gaszählern im Keller jederzeit überprüfen. Schwieriger ist es, wenn die Menge der gelieferten Energie durch den Zähler eines Tankwagens erfasst wird, wie es bei der Öltankbefüllung üblich ist. Hier kann der Kunde den Eichstempel natürlich erst dann begutachten, wenn das Fahrzeug bereits vorm Haus steht. Dieser vermeintliche Nachteil lässt sich aber ausgleichen, wenn die Lieferung durch einen Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel durchgeführt wird. Dann haben nämlich bereits im Vorfeld externe Sachverständige die Einhaltung aller Eichvorschriften in wesentlich kürzeren Intervallen als die offiziellen Eichbehörden kontrolliert. Und dieser Zähleranlagen-Check ist nur Teil eines umfangreichen Prüfprogramms, das nach ebenso strengen Kriterien die Produktgüte, die Preistransparenz, die Sicherheitsstandards und die Beratungskompetenz der Mitarbeiter unter die Lupe nimmt. Alle Brennstoffhändler, die die Prüf-Prozeduren erfolgreich absolviert haben, können im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de aufgelistet werden. Ob die Übereinstimmung von Heizkosten und Wärmeverbrauch durch seriöse Lieferanten und eine aktuelle Zähler-Eichung gewährleistet ist, können Hausbesitzer auf diese Weise bereits vor der Auftragserteilung für die Öltankbefüllung absichern.
Foto: Fotolia (No. 4881)