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Ausgabe: 19/2013    Bauen, Wohnen, Renovieren

Energie im Tank braucht Service drum herum
Vorräte alleine machen noch keinen Wärmekomfort


sup.- Die Energiefrage stellt sich Bauherren und Modernisierern gleich mehrfach: Zunächst müssen sie bereits in der Planungsphase festlegen, welchem Brennstoff und welcher Wärmetechnik sie zukünftig die Versorgung von Heizung und Warmwasserbereitung anvertrauen. Und wenn sich dabei ein leitungsungebundener Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets als sinnvoll herausstellt, dann geht es nach der Fertigstellung des Hauses um die Wahl eines entsprechenden Anbieters für die Vorräte. Gerade frischgebackene Eigentümer, die vorher zur Miete gewohnt haben, unterschätzen oft die Bedeutung dieser Entscheidung. Denn bei den häuslichen Energielieferungen kommt es nicht nur darauf an, sich bei Bedarf den Tank füllen zu lassen. Zum Wärmekomfort gehören auch Versorgungssicherheit, kompetente Beratung und um-fangreiche Service-Leistungen rund um Tank und Technik. Gerade bei Lieferengpässen in hartnäckigen Kälteperioden ist es beispielsweise beruhigend, ein Versorgungsunternehmen mit zuverlässiger Warenlogistik sowie Zugriff auf ausreichende Lagerkapazitäten beauftragt zu haben. Um bösen Überraschungen und kalten Wohnräumen vorzubeugen, sollte deshalb bei der Händlerauswahl ausdrücklich nach diesen Qualitäts- und Servicekriterien gefragt werden. Es gibt nämlich auch Anbieter, deren Leistungsumfang mit der Tankbefüllung bereits erschöpft ist. Markantes Beispiel: so genannte „Fliegende Flüssiggas-Händler“, die neben der Warenlieferung keinerlei vertragliche Verpflichtungen eingehen. Der Kunde kann hier weder Tankwartung noch TÜV-Abnahme oder sicherheitstechnische Prüfungen erwarten, erst recht keine Lieferverpflichtung bei leerem Tank oder jederzeit erreichbare Notdienste. Wer jedoch auf diese verbraucherorientierten Zugaben Wert legt, der sollte einen Liefervertrag aushandeln, nach dem das Eigentum am Tank ebenso wie alle Wartungs- und Prüfungsverpflichtungen weiterhin beim jeweiligen Versorgungsunternehmen bleiben. Verbraucher können damit auch ein klares Signal gegen aktuelle Maßnahmen des Bundeskartellamtes setzen. Die Behörde versucht, die unverbindliche Discount-Variante der Flüssiggasbelieferung zum Modell für die ganze Branche zu machen. Der darüber hinausgehende Kundenservice der echten Versorger soll nicht mehr in den Abgabepreis einfließen dürfen, wodurch Leistungen wie Liefergarantie oder regelmäßige Tankprüfungen auf Dauer kaum zu realisieren wären. Letztlich muss ja der Kunde selbst entscheiden dürfen, wie viel ihm der gesamte Wärmekomfort wert ist. Andernfalls könnte er sich bald nach Einschätzung des European Trust Institutes in einem „Discountry“ ohne Option auf umfassende Lieferqualitäten wiederfinden.
Foto: Fotolia (No. 4921)