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Ausgabe: 17/2014    Bauen, Wohnen, Renovieren

Wer darf wann an welchen Heizöltank?
Fachbetriebspflicht wird bundesweit angeglichen


sup.- Wenn es um den Schutz unserer Gewässer geht, wird die Kompetenz von Profis benötigt. Deshalb ist es beispielsweise gesetzlich geregelt, welche Arbeiten an Heizöltanks nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen. So soll verhindert werden, dass etwa aus unsachgemäß installierten Tanks Öl austreten kann und das Grundwasser gefährdet. Allerdings fallen die Details dieser Regelungen bisher je nach Bundesland unterschiedlich aus. Die vom Bundeskabinett bereits verabschiedete „Verordnung über An-lagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) wird künftig die einzelnen Landesverordnungen ersetzen und für eine bundesweite Angleichung der Vorschriften sorgen. Die Fachbetriebspflicht gilt dann einheitlich in ganz Deutschland für Heizöltanks ab einem Volumen von 1.000 Litern, sobald es um die Errichtung, die Instandsetzung, die Reinigung von innen oder die Stilllegung geht. Das Reinigen an frei zugänglichen Stellen oder Maßnahmen zur Instandhaltung gelten dagegen nicht als sicherheitsrelevante Arbeiten und dürfen auch von Nichtfachbetrieben übernommen werden. Eine weitere verantwortungsvolle Tätigkeit am Heizöltank kann jedoch von der Fachbetriebspflicht nach Paragraph 45 der AwSV nicht erfasst werden: die regelmäßige Befüllung durch den Brennstoffhändler. Denn dabei kommt es nicht nur auf den Umgang mit dem Kundentank an, sondern ebenso auf die Handhabung der Liefertechnik am Tankfahrzeug. Um auch hier ausschließlich auf professionelle Sachkenntnis setzen zu können, sollte stets ein Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel ausgewählt werden. Dann ist gewährleistet, dass die Fachkompetenz und der aktuelle Schulungsstand des Lieferpersonals kontinuierlich überprüft werden (www.guetezeichen-energiehandel.de). Erfahrene Auslieferer kennen nicht nur alle Vorsichtsmaßnahmen, um Schäden durch überlaufendes Öl zu vermeiden. Sie stehen beispielsweise auch zur Verfügung, wenn ein Kunde Beratungsbedarf hinsichtlich der richtigen Brennstoffeigenschaften für seine Heiztechnik hat. Bei den Prüfterminen für das RAL-Gütezeichen geht es aber nicht nur um die Qualifikation der Mitarbeiter. Auch die Produktgüte des Heizöls, die Zuverlässigkeit der Abrechnungen, die Messeinrichtungen an den Fahrzeugen sowie die Eichstempel der Zähler werden kontrolliert.
Foto: Fotolia (No. 5112)