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Ausgabe: 15/2015    Bauen, Wohnen, Renovieren

Ständig Ärger wegen der Wärmekosten?
Jahresabrechnung als böse Überraschung


sup.- Nachforderung, Widerspruch, Klage, Prozess: Die Höhe der Nebenkosten fürs Wohnen gehört zu den Themen, die immer mal wieder vor Gericht landen. Gestritten wird z. B. über den Verteilschlüssel in Mehrfamilienhäusern, über die Umlagefähigkeit einzelner Rechnungsposten, die Beteiligung an Modernisierungsmaß-nahmen und nicht zuletzt über die korrekte Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs. Gerade die Heizkosten als meist höchster Einzelbetrag führen häufig zu bösen Überraschungen, wenn die Jahresabrechnung zugestellt wird. Das gilt besonders dann, wenn der Verdacht aufkommt, dass man für die temperierten Räume und das Duschvergnügen seiner Nachbarn mitbezahlt. Nachrechnen lohnt sich auf jeden Fall, rät der Deutsche Mieterbund, denn nach den Erfahrungen der letzten Jahre sei etwa jede zweite Abrechnung falsch, unplausibel oder unvollständig. Inwieweit die Kontroll-Empfehlung umzusetzen ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt. An den komplizierten Details der Betriebskostenabrechnung scheitern manchmal sogar die Profis der Wohnungsgesellschaften. Für viele Mieter ist diese schwierige Materie eines der Motive, um sich den Umzug in die eigenen vier Wände zum Ziel zu setzen. Dann endlich, so die Erwartung, spielen Umlagen oder Verteil-schlüssel keine Rolle mehr und die Heizkosten entsprechen exakt dem Energiebedarf. Ganz so einfach ist es leider auch nicht. Als Eigentümer verlagern sich die Bedenken auf eine andere Unbekannte in der Nebenkosten-Rechnung: Hat der Energieversorger des Gebäudes korrekt geliefert und abgerechnet? Voraussetzung dafür ist beispielsweise, dass alle Messgeräte zur Mengenerfassung vorschriftsmäßig geeicht sind. Gültigkeit und Laufzeit der Eichung lassen sich anhand einer Plakette an den Zählern überprüfen. Kommt die Wärme-Energie allerdings per Tankwagen, dann befinden sich zwar dort auch die entsprechenden Eichstempel, eine Kontrolle durch den Kunden ist aber erst am Liefertermin möglich. In diesem Fall sollte schon bei der Anbieterauswahl auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet werden. Dieses Prädikat bestätigt, dass die Einhaltung aller Eichvorschriften von externen Sachverständigen im Rahmen eines umfangreichen Prüfpro-gramms kontinuierlich überwacht wird (www.guetezeichen-energiehandel.de). Die Intervalle für diese Untersuchungen sind sogar wesentlich kürzer als die der gesetzlich vorgeschriebenen Eichkontrollen. Außerdem umfassen die Prüfungen unter anderem die Preistransparenz des Händlers, die Beratungskompetenz seiner Mitarbeiter sowie die Produktgüte. Das Gütezeichen eignet sich dadurch als praktisches Verbraucherschutz-Instrument für alle Nutzer transportabler Brennstoffe.
Foto: Fotolia (No. 5330)