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Ausgabe: 13/2016    Bauen, Wohnen, Renovieren

Heizölkunden können die Lieferungen absichern
Zählerstandskontrolle und Gutachter-Überwachung


sup.- Heizölkunden mit guter Beobachtungsgabe sind im Vorteil. Zum einen, weil das regelmäßige Verfolgen der Energiepreisentwicklung dabei hilft, einen möglichst günstigen Zeitpunkt für die Neubestellung zu wählen. Zum anderen, weil es sich bei der Tankbefüllung ebenfalls lohnt, die Augen offen zu halten: Eine Sichtkontrolle der Mengen-Messanlage im Armaturenschrank des Tankwagens kann vor unliebsamen Überraschungen schützen. Es muss nämlich nicht immer der eigene Verbrauch von Wärmeenergie die Ursache sein, wenn ein Heizöltank schneller als erwartet zur Neige geht. Möglicherweise haben Ausfälle der Zählervorrichtung oder Ungenauigkeiten bei der Lieferscheinerstellung dazu geführt, dass die tatsächlich in den Tank gefüllte Heizölmenge niedriger ausgefallen ist als das berechnete Volumen. Um diese Zweifel auszuräumen, sollte sich der Kunde vor Lieferbeginn von der Null-Stellung der Messanlage überzeugen. Und der Zählerstand bei Befüll-Ende muss mit dem Wert auf dem Lieferschein exakt übereinstimmen. Diese Vorsichtsmaßnahme schützt natürlich nicht vor defekten, falsch geeichten oder sogar manipulierten Messgeräten. Lieferabweichungen, die auf diese Weise zustande kommen, bleiben meist unentdeckt und sind auch im Nachhinein kaum aufzuklären. Deshalb sollte die persönliche Zählerstandskontrolle des Kunden grundsätzlich durch eine professionelle Überwachung des Heizölhändlers abgesichert werden. Diese erweiterte Kontrolle ist gewährleistet, wenn der Lieferant das RAL-Gütezeichen Energiehandel führt. Es belegt, dass bei diesem Brennstoffanbieter sowohl die Fahrzeug- und Zählertechnik sowie die Gültigkeit der Eichstempel als auch die allgemeinen Betriebsabläufe bei der Kundenversorgung fortwährend von externen Sachverständigen überprüft werden. Heizölkunden können sich deshalb auf korrekte Liefermengen und Abrechnungen verlassen, wenn sie bei der Lieferantenauswahl auf das Gütezeichen achten. Auch die vorgeschriebene Umrechnung auf die Liefermenge bei einer Heizöl-Temperatur von 15 Grad Celsius ist für die ausgezeichneten Betriebe eine Selbstverständlichkeit. Mit dieser Bestimmung sollen gerade in der wärmeren Jahreszeit Fehlabrechnungen aufgrund der Volumenausdehnung von Heizöl bei Hitze vermieden werden. Unter www.guetezeichen-energiehandel.de sind alle Unternehmen aufgelistet, denen das Qualitätsprädikat Zuverlässigkeit und Seriosität bescheinigt.
Foto: Fotolia / VRD (No. 5573)