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Ausgabe: 2/2018    Bauen, Wohnen, Renovieren

Welcher Betrieb darf an den Heizöltank?
Auf wasserrechtliche Zulassung achten!


sup.- Hausbesitzer, die in letzter Zeit einen Betrieb für die Reinigung oder Reparatur ihres Heizöltanks gesucht haben, werden diesen Hinweis kennen: „Fachbetrieb nach AwSV“ heißt es neuerdings oft in Anzeigen oder auf den Internet-Seiten von Unternehmen, die solche Maßnahmen anbieten. Diese den meisten Verbrauchern wahrscheinlich unbekannte Abkürzung ist ein wichtiges Qualitätskennzeichen für jeden Heizölkunden. Sie sagt aus, dass der Betrieb nach den Vorgaben der „Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ zertifiziert und damit zu Arbeiten an den Tanks berechtigt ist. Zum Schutz von Erdreich und Grundwasser vor Verunreinigungen durch Ölunfälle erlaubt der Gesetzgeber nämlich nur besonders geschulten Fachkräften die Errichtung, Instandsetzung, Innenreinigung und Stilllegung von Öltanks. Seit dem Inkrafttreten der AwSV im August 2017 gilt diese Regelung bundesweit einheitlich für alle Anlagen mit einem Fassungsvermögen von über 1.000 Liter. Die Fachbetriebspflicht bezieht sich neben dem Tank auch auf alle dazugehörigen Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen. Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen die Tankschutz-Fachbetriebe sich wiederkehrend von einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft bzw. von einer Sachverständigenorganisation kontrollieren lassen. Dabei achten die Prüfer nicht nur auf die fachliche Kompetenz und den Schulungsstand der Mitarbeiter, sondern auch auf den Zustand von Geräten und Ausrüstungsteilen. Nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) weist auch die Formulierung „Fachbetrieb nach Wasserrecht“ auf die Zulassung und damit auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards hin. Außerdem sind unter www.bbs-gt.de alle Betriebe aufgelistet, denen das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik verliehen wurde. Die Prüfkriterien für diese Auszeichnung umfassen die wasserrechtliche Zulassung und gehen in ihren Anforderungen sogar über die Gesetzeslage hinaus. Heizölnutzer sollten vor der Auftragsvergabe an einen Tankschutz-Fachbetrieb diese Möglichkeiten nutzen, sich bereits im Vorfeld über dessen fachliche Qualifikation zu informieren. Denn laut AwSV gehört es zu den Pflichten jedes Tankbetreibers, die Anlage in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten.
Grafik: Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik (No. 5966)