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Ausgabe: 5/2018    Bauen, Wohnen, Renovieren

Wärmenebenkosten oft unzulänglich berechnet
Auch im Eigenheim Messfehler beim Energieeinkauf


sup.- Bei der Nebenkostenabrechnung in Wohngebäuden gibt es zahlreiche Fehlerquellen: Manchmal wird der Verteilerschlüssel zwischen den Mietparteien falsch angewendet oder es liegen ungenaue Angaben zur Wohnfläche vor. Auch bei einem Mieterwechsel oder bei vorübergehend leerstehenden Wohnungen kann es zu unzulässigen Umlagen kommen. Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite Abrechnung der Betriebskosten falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar. So wird verständlich, dass die Wohnnebenkosten bei den Rechtsberatungsstellen in Deutschland regelmäßig das Thema Nummer eins sind. Vor allem die Aufteilung der Energiekosten für Heizung und warmes Wasser gibt immer wieder Anlass zum Streit mit Nachbarn oder Vermietern und landet nicht selten vor Gericht. Und dort geht es dann vielfach um beträchtliche Summen: Laut dem aktuellem „Heizspiegel für Deutschland“, der jährlich im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt wird, haben allein Raumwärme und Warmwasser am Energieverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts einen gemeinsamen Anteil von rund 80 Prozent. Eine falsch berechnete Kostenumlage kann deshalb erhebliche Auswirkungen auf das jeweilige Haushaltsbudget haben.

Auch Eigenheimbesitzer, deren Wärmebrennstoff beispielsweise in einem individuellen Heizöl- oder Flüssiggastank lagert, sind nicht automatisch vor diesen Risiken geschützt. Die Fehlerquellen für ungerechtfertigte Wärmenebenkosten lauern hier nicht beim Verteilerschlüssel, sondern bereits beim Einkauf der Energie: Eine Differenz zwischen der Rechnung für die Tankbefüllung und der tatsächlichen Liefermenge kann die Heizkosten in die Höhe treiben, ohne dass der Verbraucher diesen Zusammenhang überhaupt erkennt. Ob der Grund für die Abweichung in unzulänglicher Zählertechnik am Tankwagen oder in einer Fehlbedienung durch das Lieferpersonal liegt, spielt dann letztlich keine Rolle. Der Verbraucher könnte in beiden Fällen für nicht gelieferten Brennstoff zur Kasse gebeten werden. Um eine einwandfreie Lieferqualität mit korrekter Rechnungsstellung abzusichern, sollten die Kunden deshalb vor einer Neubefüllung des Tanks den Lieferanten nach dem RAL-Gütezeichen Energiehandel fragen. Dieses Prädikat wird nur verliehen, wenn Mitarbeiterqualifikation, Fuhrparktechnik und die Lieferstandards des Händlers strengen Prüfbestimmungen gerecht werden (www.guetezeichen-energiehandel.de). Zur neutral überwachten Lieferzuverlässigkeit gehört auch die Produktgüte: Die chemische Zusammensetzung der Brennstoffe muss stets der Bestellung und natürlich auch der Abrechnung entsprechen, damit nicht eine mindere Warenqualität ebenfalls für unbemerkte Kostensteigerungen sorgt.

Foto: Fotolia / Tobias Kaltenbach (No. 5991)