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Ausgabe: 23/2015    Umwelt

Bundeskartellamt gegen gebündelte Forstwirtschaft
Bewährte Praxis zur Sicherung des Waldes bedroht


sup.- Auf der Suche nach Wettbewerbsverstößen ist das Bundeskartellamt mittlerweile im Wald fündig geworden. Das seit vielen Jahren bewährte Modell der Forstverwaltung in Baden-Württemberg verstößt nach Ansicht der Behörde gegen das Kartellrecht, weil sich dort staatliche Forstbeamte auch um kommunale und private Waldbestände kümmern. Dies, so der Vorwurf, führe beim Nadelstammholz zu einer marktbeherrschenden Stellung der Forstverwaltung über die Waldbesitzgrenzen hinweg. Zum Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hält die so genannte Forsteinrichtung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst im öffentlichen Wald für hoheitliche Aufgaben, die unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen „der Sicherung aller Waldfunktionen dienen und nicht der Erwirtschaftung von maximalen Gewinnen“. Deshalb betreuen die Mitarbeiter der Forstverwaltung zum Beispiel auch Wälder, die einer Gemeinde gehören – von der Hege und Pflege der Bäume bis zum Vertrieb des Holzes. Diese Vorgehensweise sieht Baden-Württemberg durch das Landeswaldgesetz ausdrücklich gedeckt. Das Kartellamt betrachtet dagegen lediglich den wirtschaftlichen Aspekt der forsttechnischen Tätig-keiten und möchte die gemeinsame Holzvermarktung zerschlagen. Dass das Land schon wegen der Rolle des Waldes als Erholungsraum für die Bevölkerung und wegen seiner Bedeutung für Klimaschutz und ökologisches Gleichgewicht ein Interesse an gebündelter Forstwirtschaft haben muss, wird vollständig ignoriert. „Das Kartellamt setzt unsere Wälder mit Holzfabriken gleich und die Forstleute mit Produktionsarbeitern“, kritisiert der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU): „Es hat ganz offensichtlich nicht verstanden, dass Wälder mehr sind als Produktionsstätten. Wälder machen Baden-Württemberg für uns Menschen lebenswert und für Tiere und Pflanzen überlebenswert.“ Der NABU befürchtet als Folge der Kartellamts-Intervention eine Absenkung der hohen Bewirtschaftungsstandards, die mit der bisherigen Einheitsforstverwaltung erreicht werden konnten. Denn vielen kleineren Kommunen fehlt das Geld, um die erforderlichen Forstarbeiten in ihren Waldbeständen in eigener Regie durchzuführen. Um zu verhindern, dass dort demnächst Eintrittsgeld für den Waldspaziergang erhoben werden muss, bereitet das Land eine Klage gegen die Kartellamtsentscheidung vor. Sollte die jedoch scheitern, müssten mehr als 1.000 Kommunen und rund 230.000 private Waldbesitzer völlig neue Bewirtschaftungs- und Vertriebsstrukturen für ihren Wald und die Holzerträge aufbauen. „Ein bewährtes Geschäftsmodell, zu dem nicht nur die gemeinsame Vermarktung, sondern auch die forstwirtschaftliche Beratung gehört, würde durch die allmächtige Kompetenz der Kartellbürokratie vernichtet“, schreibt der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel in dem Fachbuch „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5). Für ihn reiht sich die unsensible Axt im Walde, mit der die Behörde hier offensichtlich vorgeht, nahtlos ein in eine lange Serie weiterer Kartellamtsverfahren in anderen Wirtschaftsbereichen. Deren Gemeinsamkeit: Stets droht durch das Schleifen von bewährten Vertriebsstandards das Risiko eines „Discountry“ mit Handelsware am unteren Ende der Qualitätsmaßstäbe.
Foto: Fotolia / dieter76 (No. 5417)