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Ausgabe: 10/2009    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Strenger als das EU-Recht:
Gütezeichen für den Energie-Einkauf

sup.- Nicht immer führt die Gesetzgebung der Europäischen Union zu einem verbesserten Verbraucherschutz in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Dies gilt beispielsweise für die „Europäische Messgeräterichtlinie“, die seit 2007 auch in deutsches Recht umgesetzt ist. Durch die europaweite Harmonisierung der Regeln sind die strengen deutschen Eichvorschriften nach Ansicht von Verbraucherschützern aufgeweicht worden. Dies gilt besonders für die Messanlagen von Tanklastwagen im Brennstoffhandel: „Manipulierte Heizöllieferungen können von den Eichbehörden künftig in vielen Fällen nicht mehr wie bisher verhindert, beanstandet und verfolgt werden“, so der Kommentar der Verbraucherzentrale. Umso wichtiger wird es für die deutschen Heizölkunden, bei ihrem Lieferanten auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel zu achten. Die Kontroll-Kriterien der Brennstoffhändler mit dieser Auszeichnung übertrafen bereits vor der EU-Richtlinie das deutsche Eichrecht. Und dieses hohe Qualitätsniveau wird auch künftig beibehalten.