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Ausgabe: 11/2009    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Was Heizöl-Kunden überprüfen können:
Ist die Eichung der Messanlage noch aktuell?

sup.- In Verbraucher-Tipps für Heizölkunden wird immer wieder betont, wie wichtig die Wachsamkeit bei der Anlieferung ist. Vor allem die Messanlage am Tanklastwagen sollte inspiziert werden, um fehlerhafte Abrechnungen zu verhindern. Aber worauf kann der Laie bei solch einer komplizierten Technik achten? Am besten auf das Siegel der Eichbehörde, das über die Gültigkeitsdauer der letzten behördlichen Überwachung informiert. Und hier kommt es auf zwei kleine Zahlen in dem so genannten Jahreszeichen an: Sie stehen für die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Eichung abläuft. Steht dort beispielsweise „09“, dann ist die Eichung nach dem 31. Dezember 2009 ungültig. Ein weiteres Kontrollmerkmal für Brennstoffkunden befindet sich am Tankwagen oder auch in den Geschäftspapieren des Lieferanten: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel gibt Gewissheit, dass dieses Unternehmen nicht nur die eichrechtlichen Vorschriften einhält, sondern auch alle weiteren Prüfbestimmungen sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards.