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Ausgabe: 18/2012    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Messung des privaten Energieverbrauchs:
Zähleranlagen müssen regelmäßig geeicht werden

sup.- Wer Energie und Heizkosten sparen möchte, sollte Wert auf einwandfrei funktionierende Messgeräte zur Verbrauchserfassung legen. Schließlich möchte niemand trotz aller Sparmaßnahmen nur wegen eines fehlerhaften Strom- oder Gaszählers unnötig zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist, dass die amtliche Eichung der Messgeräte in bestimmten Intervallen erneuert wird. Ob dies ordnungsgemäß geschieht, kann jeder Verbraucher anhand der aktuellen Gültigkeitsdauer auf dem Eichstempel des Zählers überprüfen. Allerdings haben Heizölkunden dazu erst dann die Gelegenheit, wenn der Tankwagen bereits vor dem Haus steht. Die Zähleranlage für die Öltank-Neubefüllung ist nämlich Teil der Fahrzeugtechnik. Auch hier gibt es jedoch die Chance zur Kontrolle, indem bereits bei der Heizölbestellung auf die Auszeichnung des Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet wird. In diesem Fall gewährleisten neutrale Sachverständige die Einhaltung aller Eichvorschriften durch wiederkehrende, unangemeldete Überprüfungen der Lieferfahrzeuge.