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Ausgabe: 20/2012    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Sichtkontrolle bei der Lieferung
Auf Zählerstand und Gütezeichen achten!

sup.- Ein kurzer Blick, der sich auszahlen kann: Heizölkunden sollten sich bei jeder Öllieferung per Sichtkontrolle davon überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Vor dem Start der Tankbefüllung muss der Abgabezähler am Lieferfahrzeug auf Null stehen. Nach dem Befüllvorgang sollte die Liefermenge auf der Rechnung mit dem erreichten Zählerstand übereinstimmen. Abweichungen könnten nämlich die privaten Heizkosten unbemerkt in die Höhe treiben. Kein seriöser Brennstoffhändler wird mit dem genauen Hinsehen seines Kunden ein Problem haben. Manche Händler bieten sogar einen Service an, der weit über diese individuelle Verbraucherschutzmaßnahme hinaus geht: Sie lassen die Fahrzeug-technik, die Zähleranlagen und die Gültigkeit der erforderlichen Eichungen regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen überprüfen. Wird der Qualitäts-Check erfolgreich absolviert, darf dies an den Tankwagen und in den Geschäftspapieren mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel dokumentiert werden. Dem Heizölkunden signalisiert dieses Zeichen also einen zuverlässigen Lieferanten und korrekte Füllmengen.