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Ausgabe: 12/2013    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Fünfjährige Systemgewährleistung möglich
Wartungsvertrag schützt Heizungsanlagen

sup.- Eine Heizungsanlage ist durchschnittlichen 2.500 Stunden pro Jahr in Betrieb. Diese enorme Dauerleistung erfordert regelmäßige Wartungstermine, damit z. B. Verunreinigungen entdeckt und beseitigt bzw. Verschleißteile rechtzeitig ausgetauscht werden. Außerdem schützt die jährliche Überprüfung bzw. Neueinstellung der Regelungsparameter vor unnötigem Energieverbrauch. Bei den Anlagen des Systemanbieters Wolf Heiz- und Klimatechnik kann ein Wartungsvertrag mit einem Heizungsfachbetrieb nun auch Basis für eine erweiterte Geräte-Gewährleistung sein: Sowohl für den Heizkessel als auch für Speicher, Regelung und Zubehör bietet Wolf eine fünfjährige Systemgewährleistung, wenn ein Wartungsvertrag mit einem Fachhandwerker vorliegt und die Wartungen auf einer speziellen Scheckkarte dokumentiert werden. Detaillierte Informationen zu den Konditionen dieses Angebots gibt es im Internet unter www.wolf-heiztechnik.de.