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Ausgabe: 16/2014    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Kontrollsystem für Energiehändler
Unangemeldete Prüfbesuche durch Sachverständige

sup.- Der Geschäftsvorgang zwischen Heizungsbesitzer und Energiehändler lässt sich über eine praktische Kontroll-Instanz absichern: Bei Anbietern mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel kann der Kunde von umfassend überprüften Liefer- und Sicherheitsstandards ausgehen. Bevor ein Händler dieses Prädikat führen darf, muss er ein aufwändiges Kontrollsystem mit klar definierter Abfolge durchlaufen. Nach dem Antrag auf Teilnahme finden in Lager, Fuhrpark und Verwaltung unangemeldete Prüfbesuche durch Sachverständige statt, die sich mindestens einmal im Jahr wiederholen. Dabei kommt die gesamte Produkt- und Dienstleistungsqualität des Unternehmens unter die Lupe. Bleibt der gründliche Check ohne Beanstandungen, vergibt die Gütegemeinschaft Energiehandel e. V. das Gütezeichen, mit dem der ausgezeichnete Betrieb dann seine Lieferfahrzeuge und Geschäftspapiere versehen kann. Ein Verzeichnis aller Anbieter mit RAL-Gütezeichen gibt es im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de.