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Ausgabe: 18/2014    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Gesetzesnovelle für alte Heizungsanlagen
Spar-Optionen nicht nur bei Austauschpflicht

sup.- Viele Heizkessel aus der Zeit vor 1985 werden von der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in den Ruhestand geschickt. Zwar gelten für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Niedertemperatur- und Brennwertkessel Befreiungen von der Austauschpflicht, aber auch hier lohnt sich eine Sanierung: Die niedrigen Verbrauchswerte moderner Heizkessel sind nämlich für einen Großteil der Altgeräte, die die EnEV bis jetzt noch nicht erfasst, ebenfalls völlig unerreichbar. Nach Angaben der Wärmetechnik-Spezialisten des Systemanbieters Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) sollten Hausbesitzer die Gesetzesänderung zum Umstieg auf eine energiesparende „Sonnenheizung“ nutzen. Dann sorgt ein Gesamtsystem mit integrierter Solaranlage, gegebenenfalls auch mit einem Biomassekessel oder einer Wärmepumpe für die Entlastung der Wohnnebenkosten und gleichzeitig für Effizienz und Klimaschutz. Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie zu einer zusätzlichen Kesseltausch-Prämie von Wolf gibt es auf der Internetseite www.wolf-heiztechnik.de.