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Ausgabe: 24/2016    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Streit über Energie-Lieferungen muss nicht sein
Gütezeichen signalisiert extern überwachte Anbieter

sup.- Unstimmigkeiten über die Abrechnung der Energiekosten gibt es nicht nur zwischen Mietern und Vermietern. Manchmal kommt es auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Hausbesitzern und ihren Brennstoff-Lieferanten. Da geht es dann z. B. um den Vorwurf unzulänglich gemessener oder fehlerhaft abgerechneter Heizölmengen. Wer den Ärger solch eines Streits oder sogar einer gerichtlichen Auseinandersetzung vermeiden möchte, sollte von vornherein auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel als Qualitätssicherung beim Brennstoffeinkauf setzen. Diese Auszeichnung erhalten Energie-Lieferanten, die sich einer strengen externen Überwachung ihrer Tankwagen, der Zuverlässigkeit der Messgeräte und der Abrechnungsmodalitäten unterziehen. Eine bundesweite Auflistung aller Anbieter, denen das Gütezeichen kontrollierte Zuverlässigkeit bescheinigt, finden Energieverbraucher im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de.