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Ausgabe: 12/2018    Kurzmeldungen zu Bauthemen

Wärmeausdehnung darf Heizöl nicht verteuern
Abrechnung nur mit Temperaturkompensation

sup.- Heizöl dehnt sich bei Hitze aus und zieht sich bei Kälte wieder zusammen. Dieser physikalisch unvermeidliche Vorgang hat Auswirkungen auf die Kosten einer Tankbefüllung. Um zu verhindern, dass z. B. bei Lieferungen an warmen Sommertagen ein überhöhter Preis wegen des vorübergehend größeren Volumens berechnet wird, sind die Händler zur so genannten Temperaturkompensation verpflichtet: Die gemessene Liefermenge muss grundsätzlich auf den Wert umgerechnet werden, der sich bei einer Basistemperatur von exakt 15 Grad Celsius ergeben hätte. Ob die Zähler und die Umrechnungseinheit korrekt arbeiten, wird regelmäßig von den Eichbehörden kontrolliert – allerdings in großen zeitlichen Intervallen. Wer sich eine engmaschigere Überwachung der Abrechnungsmodalitäten wünscht, sollte bei einem Heizöl-Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel bestellen. Dann gibt es zusätzlich unangemeldete Kontrollbesuche neutraler Sachverständiger, die die gesamte Mess- und Abgabetechnik des Händlers unter die Lupe nehmen (www.guetezeichen-energiehandel.de).