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Ausgabe: 13/2013    Presseinfos für Fachmedien

Lieferanten-Kontrolle:
Energiehandel im Fokus von Gutachtern


sup.- Bevor eine Firma mit einem Zulieferbetrieb Geschäftsbeziehungen aufnimmt, werden dessen Zuverlässigkeit und Seriosität überprüft. Ein üblicher Vorgang, der allerdings oft gar nicht so selbstverständlich ist, wenn es um den Energie-Lieferanten für die eigenen Betriebsgebäude geht. Um sich vor Fehlabrechnungen oder unzureichenden Liefermengen zu schützen, können auch z. B. vor der Neubefüllung eines Heizöltanks einige Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden. So sollte sich der Kunde bei Füllbeginn von der Nullstellung des Zählers überzeugen und den Stand am Ende der Abgabe mit dem Lieferschein-Ausdruck vergleichen. Empfehlenswert ist auch ein Blick auf den Eichstempel der Messanlage. Aber längst nicht überall ist es praktikabel, stets einen Mitarbeiter mit diesen Aufgaben zu betrauen. Und manches entzieht sich vollständig der Kontrolle. Gerade so wichtige Kriterien wie die Qualität des Heizöls oder der technische Zustand der Mess- und Befüllanlagen bleiben für die Abnehmer normalerweise im Verborgenen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den Lieferanten-Check im Vorfeld einer Brennstoff-Bestellung erheblich auszuweiten: Führt ein Anbieter das RAL-Gütezeichen Energiehandel, dann signalisiert dieses Prädikat, dass dort neutrale Sachverständige bei unangemeldeten Kontrollbesuchen nach dem Rechten schauen. Gewissermaßen in Stellvertretung dürfen diese Prüfer auch dort ganz genau nachforschen, wo der Kunde keinen Zugang hat: im Lager des Händlers, in dessen Verwaltung und unter der Karosserie seiner Lieferfahrzeuge. Dabei interessieren die Gutachter sich nicht nur für die sicheren Transportmöglichkeiten, sondern auch für die fehlerfreie Funktion von Messanlagen und Zählwerk-Anzeigegeräten. Kontrolliert werden außerdem die betrieblichen Abläufe, an die aufgrund der Prüfbestimmungen besonders hohe Ansprüche gestellt werden. So dürfen beispielsweise von einem Brennstoffhändler mit Gütezeichen regelmäßige Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeiter erwartet werden, selbstverständlich ebenso die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen des Fahrpersonals und ein Fuhrpark nach aktuellem technischen Standard. Nur wenn alle Abläufe und Einrichtungen den Vorgaben des Gütezeichen-Prüfkatalogs entsprechen, darf die Qualitätskennzeichnung ausgestellt bzw. verlängert werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de.
Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 4877)