sw HiRes-TIF
4c HiRes-TIF
sw HiRes-JPG
4c HiRes-JPG
Web-Bild
Textdatei-DOC

Ausgabe: 10/2014    Presseinfos für Fachmedien

Systematische Kontrollen beim Energiehandel
RAL-Gütezeichen erst nach aufwändigem Prüfverfahren


sup.- Das RAL-Gütezeichen Energiehandel ist ein aussagekräftiges Verbraucherschutz-Instrument, das auch Gewerbebetriebe und Firmen in Anspruch nehmen können. Es zeichnet Anbieter von Kraftstoffen und Wärme-Energien aus, deren Produktgüte und Lieferzuverlässigkeit nachweislich höchsten Ansprüchen gerecht werden. Unternehmen, die beispielsweise über eine eigene Dieseltankstelle für den Fuhrpark verfügen oder deren Wärmeversorgung auf Heizöl basiert, können von dem Gütezeichen profitieren. Denn angesichts tendenziell steigender Brennstoffpreise wird es auch betriebswirtschaftlich immer wichtiger, unzureichende Liefermengen oder fehlerhafte Abrechnungen so weit wie möglich auszuschließen. Hierfür liefert das Qualitäts-prädikat nach den Richtlinien der RAL-Gütesicherung die perfekte Voraussetzung: Lieferanten von Heizöl, Flüssiggas, Holz- und Kohlebrennstoffen sowie von Dieselkraftstoffen dürfen diese Auszeichnung nur führen, wenn sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren stellen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Wie bei allen der mehr als 160 RAL-Gütezeichen, die jeweils Orientierung bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen geben, beginnt dieses Verfahren mit einer Erstprüfung durch neutrale Sachverständige. Bei den Energiehändlern umfasst der Anbieter-Check neben der Produktgüte sowie der Liefer- und Abrechnungszuverlässigkeit auch Service-Leistungen wie Beratung, Kundenbetreuung und die Bearbeitung von Reklamationen. Nach erfolgreicher Erstprüfung und der Auszeichnung mit dem Gütezeichen müssen die Energielieferanten ihre Qualitätsstandards beispielsweise durch tägliche Kontrollen der Tankwagen vor Fahrtantritt absichern. Diese Eigenüberwachungen und deren vorgeschriebene Dokumentationen werden wiederum durch regelmäßige Fremdüberwachungen auf Vollständigkeit bzw. Schlüssigkeit bewertet. Dabei muss den externen Gutachtern auch Zugang zu Fuhrpark, Lager und Verwaltung gewährt werden, damit sämtliche relevanten Betriebsabläufe und Sicherheitsstandards auf den Prüfstand kommen. „Regelmäßig“ heißt übrigens nicht, dass die Unternehmen die Prüftermine kennen und sich gezielt darauf vorbereiten können: Um sich ein realistisches Bild machen zu können, kommen die Kontrolleure stets unangemeldet.
Grafik: Supress (No. 5059)