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Ausgabe: 23/2014    Presseinfos für Fachmedien

Schutz vor Stillstand und Produktionsausfällen
Wer kontrolliert die Logistik der Energie-Lieferanten?


sup.- Um sich gegenüber dem Wettbewerb im Markt durchsetzen zu können, dürfen Produktionsbetriebe und Handelsunternehmen die regelmäßige Optimierung ihrer Logistik nicht vernachlässigen. Dazu gehört natürlich auch ein kritischer Blick auf die entsprechenden Strukturen bei Geschäftspartnern und Zulieferern. Zuverlässigkeit, aber auch Flexibilität bei den Terminierungen sowie konstante Produktgüte müssen hier ebenso gewährleistet sein wie im eigenen Haus, denn andernfalls drohen Stillstände und Ausfälle. Ebenso wichtig wie die pünktliche Lieferung z. B. von Rohstoffen, Bauteilen oder Daten ist natürlich die Versorgung mit Energie. In vielen Firmen werden die Brennstoffe für Heizung oder Prozesswärme mit Tankfahrzeugen auf das Betriebsgelände gebracht. Aber ausgerechnet bei diesen wichtigen Lieferungen stoßen die Kontrollmöglichkeiten des Abnehmers schnell an ihre Grenzen. Ob z. B. das gelieferte Heizöl tatsächlich der Bestellmenge und der vereinbarten Produktqualität entspricht, bleibt auch beim gewerblichen Energieeinkauf letztlich Vertrauenssache. Es gibt trotzdem eine Möglichkeit, diesen Bereich der Fremd-Logistik unter fachkundige Aufsicht zu stellen. Wenn bei der Anbieterauswahl für Brennstofflieferungen auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet wird, dann ist eine konsequente Überwachung dieses Versorgungsunternehmens durch externe Sachverständige gewährleistet. Bei den unangemeldeten Prüfterminen werden die Verwaltungsabläufe und Lagereinrichtungen ebenso inspiziert wie die Produktgüte, die Beratungskompetenz der Mitarbeiter und die Preistransparenz. Besonderes Augenmerk richten die Prüfer auch auf den Fuhrpark des Händlers: Das Gütezeichen wird nur verliehen, wenn die Liefertechnik, die Zähleranlagen der Tankfahrzeuge und sämtliche Sicherheitsstandards den strengen Prüfbestimmungen gerecht werden (www.guetezeichen-energiehandel.de). Zu den Vergabekriterien gehört auch die Selbstverpflichtung des Lieferanten zu einer täglichen Technik- und Ausrüstungs-Kontrolle der Fahrzeuge vor Fahrtantritt. Die Protokolle dieses Flotten-Checks müssen den Prüfern ebenfalls vorgelegt werden. Das RAL-Gütezeichen bescheinigt damit die Seriosität des Händlers und die Lieferqualität in zahlreichen Details, die dem Käufer sonst nicht zur Verfügung stehen würden.
Foto: Fotolia (No. 5175)