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Ausgabe: 7/2015    Presseinfos für Fachmedien

Streng kontrollierte Tankschutzfachbetriebe
Gütezeichen für Seriosität und Zuverlässigkeit


sup.- Jeder Gewerbebetrieb kann unabhängig vom Standort mit den gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes konfrontiert werden. In den eigenen Produktionsanlagen unterliegen Hydrauliköle, Kühlschmiermittel oder Bäder für eine Galvanik stets dem so genannten Besorgnisgrundsatz des Wasserrechts. Auch bei der Notstromversorgung oder einer Betriebstankstelle sind die gewässerschutztechnischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, ebenso wie z. B. bei der Energiebevorratung per Heizöltank. Überall gibt es Erdreich, Grundwasser und oft auch Oberflächengewässer, die vor den Risiken unzulänglich gesicherter bzw. gewarteter Öl- oder Chemikalientanks geschützt werden müssen. Die anfallenden Arbeiten rund um den Tank, von der Installation über die Inspektion und Reinigung bis hin zu möglichen Instandsetzungsaufgaben, erfordern viel Spezialwissen und müssen stets im Einklang mit den deutschen und europäischen wasserrechtlichen Bestimmungen ausgeführt werden. Lässt der Anlagenbetreiber solche Aufgaben von Dienstleistern ohne die erforderlichen Sachkenntnisse ausführen, droht im Schadensfall sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) empfiehlt deshalb grundsätzlich das Hinzuziehen eines Fachbetriebs, der nach Wasserrecht zertifiziert ist. Je nach Tankgröße und Bundesland besteht oft ohnehin bereits eine Fachbetriebspflicht für diese Tätigkeiten. Die länderspezifischen Regelungen werden derzeit novelliert und in einer bundesweiten Verordnung angeglichen. Es ist aber weder praktikabel noch erforderlich, dass der Auftraggeber zur eigenen Entlastung eine umfangreiche Überprüfung aller Zulassungen und Zuständigkeiten des jeweiligen Anbieters vornimmt. Der einfachere Weg führt über das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik: Bei Tankschutzfachbetrieben mit diesem Prädikat ist das entsprechende Prüfverfahren bereits durch neutrale Gutachter durchgeführt worden. Nur wenn die strengen Kontrollen die Seriosität und Zuverlässigkeit des Betriebs kontinuierlich unter Beweis stellen, darf das RAL-Gütezeichen als Qualitätskennzeichnung genutzt werden. Die Beratungskompetenz dieser Fachbetriebe gewährleistet, dass eine Firma mit Tankanlagen keine Prüftermine oder andere Betreiberpflichten versäumt. Unter www.bbs-gt.de gibt es weitere Informationen zu den Vergabekriterien für das Gütezeichen sowie eine Auflistung aller ausgezeichneten Fachbetriebe nach Postleitzahlbereichen.
Grafik: Supress (No. 5259)