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Ausgabe: 21/2015    Presseinfos für Fachmedien

Betriebstankstellen unterliegen dem Wasserrecht
Strenge Bauauflagen schützen Erdreich und Gewässer


sup.- Eigenverbrauchstankstellen erleichtern in vielen Firmen und Gewerbebetrieben die logistischen Herausforderungen. Diese Betriebstankstellen sind nicht öffentlich zugängliche Tankstellen mit einem „geringen Verbrauch“. Kurze Wege für die Betankung des Fuhrparks, eine passgenaue Abstimmung der Betriebszeiten auf die jeweiligen geschäftlichen Abläufe und nicht zuletzt die Möglichkeit von Mengenrabatten beim Kraftstoffbezug – die Vorteile einer Zapfsäule auf dem eigenen Werksgelände liegen auf der Hand. Allerdings hat der Gesetzgeber die Einrichtung solch einer Eigenverbrauchstankstelle einem detaillierten Regelwerk unterworfen, das neben dem Brandschutz in erster Linie der Absicherung von Erdreich und Grundwasser vor Verunreinigungen dient. Aus der Entlastung des Unternehmens kann schnell eine Belastung werden, wenn es in den Anlagen zu einem unkontrollierten Austritt von Kraftstoff kommen sollte. Alle Tanks, Leitungen und Armaturen sowie die Flächen, auf denen die Fahrzeuge betankt werden, müssen so beschaffen sein, dass eine Gefährdung der Gewässer laut Wasserhaushaltsgesetz „nicht zu besorgen“ ist. Es gelten spezielle Vorschriften zur Bedachung der Abfüllfläche und zur Abscheideranlage bzw. Rückhalteeinrichtung im Entwässerungssystem. Die Betongüte und die Fugen müssen jeweils festgelegten Qualitätsmaßstäben genügen. Besondere Anforderungen gibt es auch an die Abgabeeinrichtungen, also an die Ausführung von Schläuchen, Pumpen sowie Zapfpistolen und natürlich an die sichere Lagerung von Kraftstoffen: Doppelwandige Tanks müssen mit Leckanzeigegerät und Überfüllsicherung ausgestattet sein, einwandige Behälter dürfen nur oberirdisch in einem flüssigkeitsundurchlässigen Auffangraum installiert werden. Bei oberirdisch installierten Tanks ist ein stabiler Anfahrschutz Pflicht, um Beschädigungen durch Fahrzeuge zu vermeiden. Damit diese Vorgaben kompetent und gesetzeskonform umgesetzt werden, sollte bei der Beauftragung grundsätzlich auf einen Fachbetrieb nach Wasserrecht geachtet werden. Als Orientierungshilfe bei der Anbietersuche empfiehlt sich das Internet-Portal www.bbs-gt.de. Hier sind alle Betriebe aufgelistet, denen das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik verliehen wurde. Nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) ist mit diesem Prädikat gewährleistet, dass der Fachbetrieb über das entsprechende Know-how verfügt sowie alle erforderlichen Qualifikationen und Zertifikate für die Errichtung einer Tankstelle besitzt. Auch Wartungen oder mögliche Instandsetzungsarbeiten werden von den regelmäßig überwachten Fachbetrieben mit RAL-Gütezeichen zuverlässig durchgeführt. Foto: Fotolia / rcfotostock (No. 5402)