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Ausgabe: 16/2016    Presseinfos für Fachmedien

Energie mit Qualitäts-Check
Gütezeichen sichert Brennstoffkäufe


sup.- An Firmenstandorten außerhalb der öffentlichen Gasversorgungsnetze ist der Bezug der Wärme-Energie vielfach auf eine Versorgung über Lieferfahrzeuge angewiesen. Die benötigte Menge beispielsweise an Heizöl, Flüssiggas oder auch an Festbrennstoffen wird vom Energiehändler vor Ort in die Tanks bzw. Lagerbehälter der Betriebe gefüllt. Diese Versorgungsvariante hat sich aufgrund einer bundesweit flächendeckenden Infrastruktur aus Lieferunternehmen, Zwischenlagern und Fahrzeugflotten auch in abgelegenen Regionen als zuverlässig bewährt. Trotzdem sehen sich manche Händler bisweilen mit einem Image-Problem konfrontiert: Presseberichte über schwarze Schafe unter den Brennstoff-Anbietern, die aufgrund ungenauer oder sogar manipulierter Zähler falsche Liefermengen ausweisen, verunsichern die Kunden. Gerade bei gewerblichen Abnehmern, deren Energiekosten ein wesentlicher Bilanzfaktor sind, erwächst aus dieser Verunsicherung oft der Wunsch nach einer institutionalisierten Kontrolle der Liefermodalitäten. Solch eine Absicherung ist gegeben, wenn der Anbieter das RAL-Gütezeichen Energiehandel führen darf. Dieses Prädikat wird nur verliehen, wenn ein Händler sich zum kontinuierlichen Qualitäts-Check durch externe Gutachter verpflichtet. Sie bilden gewissermaßen stellvertretend für den Brennstoffkunden eine strenge Kontrollinstanz, die weder Abweichungen von der vorgeschriebenen Produktgüte noch ungeeichte Messgeräte oder Fehlfunktionen bei der Mengenerfassung toleriert. Bei unangemeldeten Prüfterminen wird in Lager, Fuhrpark und Verwaltung der Energiehändler untersucht, ob die strengen Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Energiehandel eingehalten werden. Dazu zählt z. B. ein täglicher Technik- und Ausrüstungs-Check der Lieferfahrzeuge vor Fahrtantritt, der weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht und dessen Protokolle sich die Prüfer vorlegen lassen. Auch an die Qualifikation der Mitarbeiter werden hohe Anforderungen gestellt: Ohne Nachweis des Schulungsstands und der Beratungskompetenz für den Außendienst erfolgt keine Aushändigung bzw. Verlängerung des RAL-Gütezeichens. Details zu den Prüfkriterien sowie eine aktuelle Auflistung aller Händler mit der Berechtigung, das Zeichen zu tragen, gibt es im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de.
Grafik: Supress (No. 5618)